WASSERVERSORGUNG FÜR IHREN NEUBAU

NEUANSCHLUSS FÜR WASSER

Neubau Wasseranschluss

Hausanschluss für Wasser

Wenn kein hauseigener Brunnen zur Verfügung steht, ist für die Versorgung des eigenen Massiv- oder Fertighauses mit Wasser ein entsprechender Anschluss an das Wassernetz nötig. Die Beantragung eines solchen Anschlusses erfolgt in aller Regel beim örtlichen Wasserversorger. Die Kosten für den Wasser-Hausanschluss sind durch den Bauherren zu tragen.

Sie haben vor, in unserem Versorgungsgebiet zu bauen?
Sie benötigen dazu einen Lageplan der vorhandenen Wasserversorgungsleitung?

Dann melden Sie sich ganz einfach bei uns, entweder
– telefonisch unter 02174-795293 oder
– per Fax unter 02174-749057 oder
– per Brief oder
– gerne als E-Mail (info@wvv-witzhelden.de) oder
– zu unseren Geschäftszeiten im Büro des
Wasserversorgungsverein e.V. Witzhelden, Hauptstr. 22, 42799 Leichlingen,
(nach vorheriger Terminabsprache).

Der Wasserversorgungsverein e.V. Witzhelden erhebt satzungsgemäß einmalig vor Aufnahme und Anschluss an sein Versorgungsnetz pro neuer Verbraucherstelle einen (übertragbaren) Rohrnetzkostenanteil von aktuell 1.300,00 Euro zzgl. MwSt. Als Vereinsmitglied und Kunde haben die Bauherren / Eigentümer damit vollen Anteil an dem bestehenden Versorgungsnetz.

Die Tiefbau- und Installationsarbeiten für den Trinkwasseranschluss gehen zu Lasten des Bauträgers in Absprache der technischen Ausführung mit dem Wasserversorgungsverein e.V. Witzhelden. Nach Inbetriebnahme übernimmt der WVV den zukünftigen Unterhalt bis zum Wasserzähler in seinen Verantwortungsbereich.

Die Aufnahme in den Wasserversorgungsverein e.V. Witzhelden erfolgt nach Erstellung des Wasserhausanschlusses und Einbau des Wassermessers durch den von uns autorisierten Installationsbetrieb, der Firma W. Lüsebrink, Nachfolger Klaus Bock GmbH, Am Markt 22, 42799 Leichlingen, Tel. 02174/3273, im Auftrag der Bauherren / Bauträger.

Die Erstellung der erforderlichen Versorgungsgräben erfolgt bauseits.

Wir bitten um rechtzeitige Überweisung des Betrages für den Rohrnetzkostenanteil (vor Erstellung des Wasserhausanschlusses) auf eines unserer Konten.

Zuständigkeiten Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Telefon, …
Bauherren / Bauträger können nach erfolgten Anmeldungen / Anträgen die erforderlichen Bautätigkeiten terminlich über die von ihnen beauftragten Unternehmen koordinieren.

Die Tiefbau- und Installationsarbeiten für den Trinkwasseranschluss gehen zu Lasten der Bauherren / Bauträger in Absprache der technischen Ausführung mit dem Wasserversorgungsverein e.V. Witzhelden. Nach Inbetriebnahme übernimmt der WVV den zukünftigen Unterhalt bis zum Wasserzähler in seinen Verantwortungsbereich.

Erkundigungspflicht:
Vor der Durchführung von Bauarbeiten ist eine aktuelle Auskunft über die Lage der Versorgungsanlagen einzuholen. Bei Beginn der Bauarbeiten müssen Planungsunterlagen neuesten Standes an der Baustelle vorliegen.
Diese erhalten Sie nach Absprache unter der Tel.-Nr. 02174-795293
im Büro des Wasserversorgungsverein e.V. Witzhelden, Hauptstr. 22, 42799 Leichlingen.

Lage der Versorgungsanlagen:
Die Verantwortlichen haben die Pflicht, sich über die tatsächliche Lage und / oder Tiefe der angegebenen Versorgungsanlage durch fachgerechte Erkundigungsmaßnahmen selbst Gewissheit zu verschaffen.

Maschinelle Arbeiten:
Baumaschinen dürfen nur so eingesetzt werden, dass die Gefährdung der Versorgungsanlagen ausgeschlossen ist. Maschineller Aushub bis max. 1 m an die vom Versorgungsträger angegebene Lage.

Freilegen von Versorgungsanlagen:
Versorgungsanlagen dürfen nur durch Handschachtung freigelegt werden. Freigelegte Leitungen sind vor jeglicher Beschädigung zu schützen. Werden Versorgungsanlagen oder Warnbänder an Stellen, die vom Versorgungsträger nicht genannt worden sind, angetroffen bzw. freigelegt so ist der Versorgungsträger unverzüglich zu verständigen.

Maßnahmen bei Beschädigungen:
Jede Beschädigung einer Versorgungsanlage ist dem Versorgungsträger unverzüglich zu melden.

Verfüllen der Baugruben:
Das Unterbauen und Eindecken von freigelegten Versorgungsanlagen ist mit dem Versorgungsträger rechtzeitig abzustimmen.

Maßnahmen bei der Beschädigung von Versorgungsanlagen:
Sofortmaßnahmen sind zur Verringerung der Gefahren einzuleiten. Der Versorgungsträger ist unverzüglich zu benachrichtigen. Gefahrenbereich räumen, sichern, absperren, Zutritt Unbefugter verhindern, ggf. Polizei / Feuerwehr benachrichtigen, weitere Maßnahmen sind mit dem Versorgungsträger abzustimmen.

Gas
Bei ausströmendem Gas besteht Zündgefahr; Funkenbildung vermeiden, nicht rauchen, kein Feuer anzünden. Keine elektrischen Anlagen bedienen. Sofort alle Baumaschinen und Fahrzeuge abstellen. Ggf. Fenster und Türen von betroffenen Gebäuden öffnen.

Wasser
Bei ausströmendem Wasser besteht Gefahr der Aus- und Unterspülung sowie der Überflutung. Tiefgelegene Räume / Gruben von Personen räumen.

I Neuanschlüsse an das Rohrnetz

1) Für den Hausanschluss ist der kürzeste Weg von der Hauptleitung in das Gebäude hinein zu wählen.

2) Der Anschluss an die Hauptleitung ist mittels einer Ventilanbauschelle mit Hausabsperrschieber vorzunehmen.

3) Für die Verlegung der Hausanschlussleitung gilt:

a) Die Leitung ist auf steinfreiem und gewachsenem Untergrund oder in ein Sandbett zu verlegen.
b) Die Mindestabdeckung beträgt 0,80 Meter.
c) Im Bereich der Baugrube ist die Sohle des Leitungsgrabens bis an die Hauswand zu
verdichten und im Bereich vor dem Wanddurchgang zu untermauern (s. Skizze).
d) Zur Durchführung der Leitung durch die Hauswand ist eine handelsübliche Mauerhülse einzubauen, damit ein Abknicken der Leitung verhindert wird.
e) Nach Verlegen der Leitung ist der Graben durch steinfreien Lehm oder Sand zu verfüllen und so zu verdichten, dass eine Beschädigung der Leitung durch spätere Erdarbeiten in jedem Fall ausgeschlossen wird.

4) Für die Wahl und Verwendung der Materialien für Rohrleitungen und Formstücke einschließlich der Abmessungen müssen der jeweilige Stand der Technik und die geltenden DIN-Vorschriften eingehalten werden.

5) Bei Einmessung des Gebäudes gemäß Bauordnung ist gleichzeitig die Hausanschlussleitung einschließlich der Lage der Ventilanbauschelle an der Hauptleitung einzumessen und dem Verein ein Lageplan (Maßstab 1:500) umgehend zu überlassen.

6) Die Anbringung der Messstelle im Gebäude ist so vorzunehmen, dass der Wasserzähler jederzeit zugänglich ist und Beschädigungen ausgeschlossen sind.

7) Schieber und Arbeitsraum im Umfeld des Hausanschlusses sind frei zugänglich und sichtbar zu halten.

8) Der Wasserzähler und die Zuleitungen im Haus sind in den Wintermonaten vor Beschädigungen durch Frosteinwirkung zu schützen.

9) Jeder Schaden und jede Störung ist umgehend dem Vorstand zu melden.

Im Falle der Nichtbeachtung der o.a. Hinweise tragen die Anschlussnehmer die Kosten für die Beseitigung aller aufgetretenen Schäden einschließlich des Wasserverlustes (Mindestpauschale 100 m³ bzw. Schätzung nach Erfahrungswerten).

Witzhelden, im Juli 2004 -Der Vorstand-

Regelausführung zur Sicherung der Gas- und Wasserhausanschlüsse in der Baugrube (Arbeitsraum).

Untermauerung 0,60 m breit für Anschlussleitungen < DN 50 z.B. aus VMz, KSVm, Hohlblocksteinen aus Beton mit geschlossenem Gefüge (Schwerbetonsteine) KEINE BIMSMATERIALIEN
Rohrabrisse im Bereich des Hausanschlusses sind häufig verursacht durch Senkungsvorgänge bei fehlerhafter Verdichtung und/oder Verwendung nicht zur Verfüllung geeigneter Materialien. Eine ausreichend tiefe und breite Untermauerung schafft hier Sicherheit.                   August 2003

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